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06.08.2014
Schutzstreifen am Pfisterberg gefährdet Radverkehr

Laut einer FT-Pressemitteilung plant die Stadt Bamberg auf der sogenannten Cityroute 8 stadteinwärts zwischen Schwarzenberg- und Nürnberger Straße noch in diesem Jahr einen Fahrrad-Schutzstreifen anzulegen, damit die Route "fahrradgerechter und für den Radler sicherer" werden solle.

Nach Einschätzung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bamberg wird leider genau das Gegenteil eintreten. Der Schutzstreifen, der gerade einmal die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,25 Metern aufweisen soll, wäre viel zu schmal, um dem Radverkehr einen Sicherheitsgewinn zu verschaffen. Dabei entstehen Gefahren auf beiden Seiten, sowohl vom fahrenden als auch vom ruhenden Verkehr. Auch wenn der Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig wird, und damit ein Ausweichen auf die Fahrbahn jederzeit möglich und erlaubt sein wird, werden sich erfahrungsgemäß die meisten Radler an diese Markierung halten. So wäre aber der Sicherheitsabstand zu parkenden Autos definitiv zu knapp. Es kommt gerade wegen des Schutzstreifens zu einer erhöhten Gefahr, gegen sich öffnende Autotüren zu fahren. Auf der Seite zum fahrenden Verkehr zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass viele Autofahrer in Unkenntnis der Rechtslage, den Schutzstreifen für eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage halten und den Radverkehr genau in diesen engen Korridor drängen. Dies geschieht durch knappes Überholen, durch Hupen und wildes Gestikulieren, was dem Radler klar machen soll, dass er links der gestrichelten Linie "nichts zu suchen hat".

Diese angeblich fahrradfreundliche Maßnahme wird das Gefahren- und Konfliktpotenzial deutlich erhöhen. Wie die Stadtverwaltung zur Aussage gelangt, dass danach mehr Raum für alle Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht, bleibt ein Rätsel. Angesichts stetig wachsender Radverkehrsanteile in Bamberg ist dies wieder eine nicht wirklich zukunftsorientierte Maßnahme, die viel Geld kostet, ohne konkret durchdacht zu sein. Sicherheit für den Radverkehr ließe sich, unter Beibehaltung des Straßenquerschnitts, am leichtesten durch Überwachung des dort bereits angeordneten Tempo 30 erzielen. Dann würde zwischen bergab rollenden Radfahrern und Autos kaum Geschwindigkeitsunterschied bestehen und Autofahrer hätten keine Veranlassung, hier zu überholen. Der am rechten Fahrbahnrand verlaufende Schutzstreifen lädt dagegen Autofahrer geradezu zum Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand ein.

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