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29.06.2021
Keine StVO-Sonderrechte für Bambergs Handwerker

In Ausgabe Juni 2021 des Stadtecho Bamberg wird der Bamberger Kreishandwerksmeister mit den Worten zitiert, dass er das Unterbinden des Haltens auf Radwegen im Innenstadtkern für das Handwerk als inakzeptabel ansieht. Damit propagiert er klar rechtswidriges Verhalten, da das Halten auf Radwegen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist.

„Diese Forderung an die Politik vor Ort zu richten ist Unsinn, da die StVO ein Bundesgesetz ist“, so Vorstandsmitglied Michael Schilling. Die Blockade von Radverkehrsanlagen durch Kraftfahrzeuge stellt in seinen Augen eine große Gefahr für den Radverkehr dar, da das Ausweichen auf die Fahrbahn Konflikte mit dem dort fahrenden Verkehr fördert und nicht nur unsichere Radfahrende in Gefahr bringen kann. Wie dies enden kann, zeigt ein Unfall, der sich vor Kurzem in Berlin ereignete, bei dem eine Radfahrerin von einem LKW getötet wurde, nachdem sie einem Transporter ausweichen musste, der dort auf dem Radweg stand.

Das Halten oder Parken auf Radwegen kann deswegen keineswegs geduldet werden. „Keiner kann sich sein eigenes Recht machen, sonst fordern als nächstes die Pizzaservices bei Rotlicht über die Ampel fahren zu dürfen, damit die Pizza nicht kalt beim Empfänger ankommt“ bringt es Harald Pappenscheller, der ebenfalls dem Vorstandsteam angehört, auf den Punkt. Der ADFC fordert deshalb Herrn Amon auf, diese Aussage öffentlich zurückzunehmen und sich stattdessen bei seiner Klientel für gesetzeskonformes Verhalten einzusetzen.

Das Be- und Entladen von Material und das Bringen und Holen von Personal ist laut StVO auch auf der Fahrbahn möglich. Daneben unterstützt der ADFC auch die Anlage von Lieferzonen im innerstädtischen Bereich.

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