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22.06.2017
Radfahrer auf Busspuren dürfen Busampeln nutzen

Eine uns bisher nicht so geläufige Regelung der Straßenverkehrsordnung können auch Radfahrer in Bamberg nutzen. In § 37.4 der StVO ist geregelt, dass auf Busspuren, die für Radfahrer freigegeben sind, für Radfahrer auch die Ampelzeichen der Busspur gelten sofern keine eigene Fahrrad-Ampel vorhanden ist.

Damit kann man z.B. in der Luitpold- und Willy-Lessing-Straße den zeitlichen Vorlauf dieser Ampelphase nutzen und früher und vor dem übrigen Fahrverkehr die Kreuzung sicherer überqueren.

Um nicht von evtl. zeitgleich anfahrenden bzw. abbiegenden Bussen gefährdet zu werden, sollte man sich als Radfahrer am besten mittig auf der Busspur aufstellen und auf das Freizeichen warten. Dabei bedeutet das auf der Spitze stehende Dreieck „Fahrt freigegeben unter Beachtung der Abbiegeregeln gemäß §9 StVO“

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