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29.03.2016
Brief an die Gemeinde Litzendorf zu Radwegeplanungen im Ellertal

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Möhrlein, liebe Mitglieder des
Gemeinderats,

im „FT“ haben wir gelesen, dass die Gemeinde Litzendorf den Bau eines Radweges entlang der St2281 von Lohndorf nach Tiefenellern plant. Der ADFC Bamberg e.V. begrüßt die die Fahrradförderung der Gemeinde Litzendorf. Wir haben mit Freude festgestellt, dass Radverkehrsanlagen gebaut, Fahrradabstellplätze im Ortszentrum Litzendorf geschaffen und die Benutzungspflicht auf dem Bordsteinradweg von Naisa nach Pödeldorf aufgehoben wurden. Und auch der Wegfall der Radwegebenutzungspflicht an der Bamberger Straße ist uns positiv aufgefallen.

Dies sind alles Maßnahmen, die dem Radverkehr förderlich sind. Die oben genannte Radwegeplanung sieht der ADFC aber kritisch, da sie dem Radverkehr nicht viel bringt. Lassen Sie uns das kurz begründen. Eine im „FT“ genannte „klaffende Lücke“ im Radverkehrsnetz gibt es nicht. Es existiert zwischen Lohndorf und Tiefenellern ja bereits ein wunderbarer Radweg, der ein sicheres und entspanntes Radeln zwischen den beiden Gemeindeteilen ermöglicht. Dieser Weg , betrachtet man nur die Strecke zwischen Lohndorf und Tiefenellern, ist zwar mit einem kleinen Umweg und ein paar zusätzlichen Steigungen verbunden, dennoch stellt er eine sehr gute Alternative zum Befahren der Straße dar. Für Radler, die von Litzendorf nach Tiefenellern wollen, stellt die bestehende Route nicht mal einen Umweg dar und der Anstieg innerhalb Lohndorfs fällt auch weg. Vermutlich ist der Anteil der Radler, die die „Fränkische Toskana“ durchradeln wollen, die eindeutig größte Gruppe. Denen bringt ein Radweg entlang der Straße nicht viel. Bleiben also nur der Radler übrig, für den Lohndorf Ziel oder Quelle ist. Abgesehen davon, dass dies sicher nicht viele sind, haben auch sie schon die Möglichkeit auf der bestehenden Route zu fahren oder als Alternative für den flotten Alltagsradler auf der Straße zu fahren. Die Verkehrsbelastung dieser Straße ist sicherlich nicht sehr hoch, ebenso wenig wird sie durch einen hohen LKW-Verkehr belastet.

Der geplante Radweg wird vermutlich in Form eines einseitig angelegten beidseitig zu benutzenden Fuß- und Radweg angelegt werden, was für Radler nicht nur vorteilhaft ist, muss er doch an den jeweiligen Enden, wenn er auf der linken Seite unterwegs ist, die Straße zweimal überqueren, was den geringen Sicherheitsgewinn auf der Strecke wieder mehr als ausgleicht. Bei Dunkelheit wird der links fahrende Radler durch die Scheinwerfer der Autos geblendet. Aus all diesen Gründen wird ein Alltagsradler durch so einen Radweg eher verlangsamt. Gerade in Richtung Lohndorf kann man durch das leichte Gefälle auf der Straße schon recht zügig radeln.

Die Straße ist relativ breit ausgebaut, sie weist keine unübersichtlichen Kurven auf und hat wie schon erwähnt eine nicht allzu hohe Verkehrsbelastung. Daher können wir keine besondere Gefahrenlage erkennen, die die Anlage eines Radweges erforderlich macht. Durch die Trennung vom sogenannten Langsamverkehr wird das gefahrene Tempo der PKW- und Motorradfahrer sicher noch ansteigen, da sie ja nicht mehr mit Radlern rechnen müssen. Bei der bestehenden Ausschilderung werden unsichere Radler, Familien mit Kindern an Lohndorf vorbeigeführt. Was hat es für einen Vorteil, wenn diese Radler, angelockt durch den neuen Radweg, dann in die Ortsdurchfahrt von Lohndorf gelotst werden, die ja doch ein nicht unerhebliches Gefälle aufweist.

Zusammenfassend sehen wir daher keinen Grund für ein solches Projekt. Die unsicheren Radler haben nicht viel davon und der flotte Alltagsradler wird eher ausgebremst. Die Maßnahme kostet Geld, das an anderer Stelle für den Radverkehr sicher sinnvoller eingesetzt wäre und sie bedeutet eine weitere Versiegelung unserer Landschaft, die gerade im landschaftlich herrlichen Ellertal sehr schmerzlich wäre.

Sollte die Gemeinde Litzendorf sich dennoch für diesen Radwegebau entscheiden, spricht sich der ADFC ausdrücklich dagegen aus, diesen Weg mit dem Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ auszuschildern, da die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur erfolgen darf, wenn aufgrund der Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht. Diese Gefahrenlage besteht auf der Staatsstraße 2281 sicher nicht. Alternativ kann auf dem neuen Weg z. B. das Verkehrszeichen 260 „Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ angebracht werden.

Falls Sie noch Fragen zu unseren Ausführungen haben, sind wir gerne für weitere Auskünfte bereit. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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